BAURECHT

Das BAURECHT umfasst das öffentliche und das private Baurecht.Das private Baurecht deckt die Beziehungen zwischen den privaten oder öffentlichen Auftraggebern und den Auftragnehmern wie den Bauunternehmern, Handwerkern, Bauträgern, Architekten, Projektsteuerern und der übrigen am Bau Beteiligten ab. Hinzu gehört auch das Recht der öffentlichen Vergabe, das Vergaberecht.